Visuelle Baumkontrolle

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  • Eine ältere Kundin zeigte mir ihren Walnussbaum der nahe der Terasse stand und erzählte mir, wie wundervoll er
  • ihr in heissen Sommern kühlenden Schatten spendet,
  • ein angenehmes Wohnklima schafft, das stets ausgleichend wirkt
  • Das Rauschen des Windes in den Blättern die Luft angenehmer macht
  • bei Regen und Wind Schutz bietet,
  • Die vielen Vögel und Eichhörnchen sich in ihrer Krone und am Stamm tummeln
  • und ihn deswegen gerne erhalten möchte,

Sie beobachtete wie rundherum die neuen Häuser gebaut werden, die alten Bäume weichen müssen und dann nur noch heisse, sterile, leblose Gärten entstehen, in denen sich niemand gerne aufhalten möchte.

Ihnen geht es auch so?

Sie haben einen, oder mehrere Bäume im

  • privaten Garten
  • in der Gemeinde, Kommune, z.B. an Strassen,
  • in Wohnanlagen, öffentlichen Anlagen, wie z.B. Kindergärten, Schulen, Parkanlagen usw.

die eine Kontrolle hinsichtlich der Bruch- und Standsicherheit der Bäume erfordern? Sie möchten Ihren Baum gerne erhalten, weil Sie mit ihm aufgewachsen sind und Sie an ihm hängen? Andererseits sind Sie sich unsicher, ob der Baum auch bei Stürmen standfest ist, oder zeigt auffällige Krankheitszeichen (Pilze, „schütteres“ Laub, braune Nadeln, Laub, übermäßige Totholzentwicklung, Absterben von Kronenteilen usw.) und möchten dies abklären lassen? Dann sind Sie hier genau richtig.

Bäume sind wunderbare und faszinierende, erhaltenswerte Lebewesen

  • mit einem komplexen, intelligenten, miteinander harmonierenden und kommunizierendem vernetzenden System, das eingebunden ist in den gesamten Lebenskreislauf und Lebensnetzwerk
  • das vor allem seinem Wachstum, der Gesundheit und des Erhaltes seiner Art dient und um sich letztlich „zu verschenken“ mit ihren Samen, Früchten, Holz, Laub, Nadeln

Bäume bedeuten Freude aber auch Verantwortung

Verkehrssicherungspflicht

Bäume können ein purer Genuss sein, aber auch Gefahren bergen, besonders im Siedlungsbereich, an Orten, wo viel Verkehrsaufkommen ist, sich Menschen, Fahrzeuge bewegen.

Deswegen obliegt es jedem (privaten) Grundstückseigentümern, Gemeinden, Kommunen für die „Sicherheit des Verkehrs“ zu sorgen!

Grundsatzurteil des BGH Karlsruhe 1965:

„Der Verkehrssicherungspflicht ist genügt, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Erfahrungen und Technik als geeignet erscheinenden Sicherungen getroffen …“

Baumschutzsatzung § 29 des Bundes-naturschutzgesetzes

Diese dient dem Schutz von Bäumen ab einem bestimmten Mindestdurchmesser auf öffentlichem und privatem Grund. Sie dürfen „ohne Genehmigung weder gefällt noch geschädigt werden oder im Aufbau wesentlich verändert werden“ (z.B. durch Kappungen, oder starke Einkürzungen!). Dies dient dem Erhalt des ausgewachsenen Baumbestandes in Siedlungen, Städten, da sie vor allem für das Stadtbild und -klima wichtig sind.

Kriterien und Leistungen der Visuellen Baumkontrolle nach den Richtlininen der FLL

Visuelle Baumkontrolle ist eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme von vorhersehbaren, konkreten Geahren. Der Baum wird vom Boden aus von allen Seiten visuell kontrolliert und der evtl. Handlungsbedarf festgelegt.

Folgende Merkmale werden untersucht und erfasst:

  • Allgemeine Daten (Stammdurchmesser, Höhe, Baumart, Standort, Alter)
  • Ansprache und Beurteilung der Schadensmerkmale für Wurzel, Stamm und Krone
  • Zustand hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Entwicklungsphase und Vitalität
  • Festlegung der Priorität der Massnahmen sowie Kontrollrhythmus

Diese Daten werden schriftlich festgehalten und protokolliert für die weitere Bearbeitung.

ggf. kommen Fotodokumentationen der Schadmerkmale und Habitus hinzu.

Bei größeren Mengen der Bäume an einem Standort werden sie mit durchgehender Nummerierung plaketiert.

An der Möglichkeit der digitalen Erfassung der Daten mit Standortfestlegung über GPS wird noch gearbeitet.

Wenn weiterhin an der Standsicherheit des Baumes Zweifel besteht (z.B. bei nicht erkennbaren Vergabelungen, Fäule in der Krone, Pilzbefall), wird ein Baumsachverständiger hinzugeholt, der mit weitergehenderen Untersuchungen, wie z.B. Zugtest, Resistographie (Wiederstandstest des Holzes durch Bohrung), oder Schalltomografie, Zuwachsbohrer den genaueren Zustand des Baumes, der Schadstelle feststellen kann. 

Haben Sie Bedarf, Fragen, dann kontaktieren Sie mich unverbindlich!

Mein Einzugsgebiet: FFL Zertifizierte Baumkontrolle im Landkreis Nürnberg, Landkreis Fürth, Landkreis Erlangen, Landkreis Landshut, Landkreis Ingolstadt, Landkreis Regensburg, Landkreis Eichstätt, Landkreis Neumarkt , Landkreis Kelheim, Landkreis Pfaffenhofen, Landkreis Neuburg, Landkreis Roth, sowie in den Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen, Landshut, Augsburg, Ingolstadt, Eichstätt, Greding, Beilngries, Riedenburg , Kelheim, Mainburg, Neumarkt, Dietfurt, Pfaffenhofen, Vohburg, Neustadt , Wolnzach, Schrobenhausen, Neuburg, Roth, Hilpoltstein, Allersberg, Berching, Aichach und Friedberg.

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